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Das Implantation beginnt vorerst mit ein Untersuchung, wo der Zahnarzt prüft den Patient und entscheidet ob die Implantate einlegen werden kann. Es ist einerseits eine zahnärztliche Untersuchung (Auswahl der Zähne zum Ersatz, Entsprechung der Gegebenheit des Kiefers für die Annahme des Implantats, Röntgenaufnahmen, etc.), andererseits allgemeine ärztliche Untersuchungen (Labor, etc.). |
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Danach erfolgt die Planungsprozess für das Implantation, während deren der Arzt die auftretenden Fragen (wie viel Implantate soll eingesetzt werden, will der Patient während der knochigen Heilung der Implantate einen temporären Ersatz tragen, Abklärung der voraussichtlichen Kosten des Zahnersatzes, Terminabstimmung, etc.) mit dem Patienten bespricht. |
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Das Einsetzen der Implantate erfolgt ambulant, mit lokaler Anästhesie. Während dessen führt der behandelnde Zahnarzt die entsprechende Vorbereitung des betroffenen Kieferbereiches durch, dann setzt die Implantate ein. Die Nähte werden in einer Woche entfernt. Die Implantate heilen im Allgemeinen unter der Schleimhaut, geschützt weiter. |
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Die Heilungsperiode braucht ca. 3 Monate. Während dieser Zeit „wachsen“ die Knochenzellen direkt in die Mikroporen auf der Oberfläche der Implantate ein. Dieser knochige Anwuchs (sog. Osseointegration) bringt die stabile Befestigung der Implantate zustande, dadurch sind die Implantate in der Lage, den auf sie wirkenden Kaudruck dauerhaft, beschädigungsfrei zu ertragen. |
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Danach erfolgt die Erstellung der Zahnersatz. Zuerst werden die unter dem Schutz des Zahnfleisches heilenden Implantate befreit, dann werden die Kopfteile in die Implantate eingepasst, welche der Unterstützung und Verankerung des Zahnersatzes dienen. Der Zahnarzt erstellt den gewünschten Zahnersatz mittels des technischen Laboratoriums – meistens mit den traditionellen Methoden – kurzfristig. |
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Mit dem Implantation hört die Verbindung zwischen dem Patienten und dem behandelnden Arzt nicht auf, weil eine der wichtigsten Bedingungen des langfristigen Erfolgs neben der Sauberhaltung des Mundes die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle ist. Nach dem Implantation soll der Patient generell einmal im Jahr zum Zweck einer Kontrolluntersuchung erscheinen. |
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Der Zahnarzt kontrolliert dann die Knochen- und Hauthaftung um das Implantat, untersucht den Zustand des Zahnersatzes und falls notwendig, führt die entsprechenden Korrektionen (z. B. Entfernung des abgelagerten Zahnsteines) durch. Es ist wichtig, wenn Sie inzwischen irgendeine Veränderung entdecken, melden Sie sich so bald wie möglich bei Ihrem behandelnden Arzt zur Kontrolluntersuchung! |